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Seit 2001 errichtet bwe 75-150 kW-Biogasanlagen in allen Varianten. Mehr als 100 bwe-Hofkraftwerke sind in Betrieb; weitere befinden sich in der Genehmigungsplanung und im Bau.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht eine Sondervergütung für „Güllekleinanlagen“ vor. Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von maximal 150 kWel und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent erhalten demnach im Durchschnitt eine Vergütung von 20,5 Cent /kWhel in der Direktvermarktung (Bei einer Bemessungsleistung bis 75 kW sind 22,00 ct/kWh und für die verbleibenden 76 - 150 kW 19,00 ct/kWh vorgesehen). Diese Vergütung sinkt ab Juli 2024 jährlich um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Kleinanlagen sind in folgenden Konstellationen möglich: