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Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG20) fördert die Bundesregierung den Ausbau von hocheffizienten KWK-Anlagen. Ein Mini-BHKW erzeugt aus Erdgas dezentral Strom (2 bis 50 kWel) und Wärme. Der Strom kann vor Ort genutzt oder gegen Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die anfallende Wärme wird zum Aufheizen von Wasser oder zum Trocknen, Schmelzen, Dämpfen und anderen Prozessen verwendet.
Anschlussfertig
Unser Mini-BHKW liefern wir als anschlussfertiges Kompaktmodul mit integrierter Steuer- und Regelungstechnik.
Günstige Förderbedingungen
Der aktuelle Förderzeitraum für Mini-BHKW (unter 50 kWel) beträgt 30.000 Vollbenutzungsstunden – bei doppelten Vergütungssätzen gegenüber KWKG17. Damit amortisieren sich Mini-BHKW im Nu.
Die Vorteile: