Tel.: 04491 / 938 00 312
E-Mail schreiben
Privilegierte Biogasanlagen dürfen nicht mehr als 2,3 Mio Nm³ Biogas pro Jahr erzeugen. Um die Einhaltung dieser Grenze zu kontrollieren, fordern die Genehmigungsbehörden einen Nachweis mit geeigneten Messverfahren.
Ultraschall
Als geeignet gilt das Ultraschall-Messverfahren. bwe Energiesysteme hat sich aus guten Gründen für diese Messmethode entschieden. Sie bietet zahlreiche Vorteile: